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Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung war für jeden Normalbürger für lange Zeit eine Sicherheit für das Alter,
denn um ein sorgenfreies Leben führen zu können, war es meist ausreichend, wenn die Rentenzahlung erfolgt ist.
All jene, die lange gearbeitet haben, konnten mit den Renteneinzahlungen auch im Alter ein gutes Leben führen.
Heutzutage ist dies aber meist nicht mehr der Fall, denn mit dem Aufbau der Rentenversicherung war man davon ausgegangen, dass jeder verheiratet sein wird und wenigstens zwei
Kinder hat. Dies aber hat sich geändert, denn viele Menschen leben als Single und die Paare haben oft nur noch
ein Kind und das Durchschnittsalter der Menschen liegt bei 76 bis 78 Jahren.
Anfang der siebziger Jahre mahnten die Demoskopen die Politik an, aber diese wollte zu diesem Zeitpunkt keine
Veränderungen durchführen. Heute rät nahezu jeder dazu, dass die Menschen sich eine zusätzliche Absicherung
anlegen, beispielsweise in Form einer Rürup Rente. So kann sich ein zusätzlicher Schutz für das Alter angelegt werden.
Wer einer Arbeit nachgeht und in die Rentenkasse einbezahlt, unterstützt damit die heutigen Rentner. Wer dann in
späteren Jahren selbst in Rente geht, wird von der dann arbeitenden Bevölkerung bezahlt. Jedoch verändern sich die
Strukturen der Gesellschaft und das ist lange nicht bedacht worden. Schließlich gibt es im Vergleich zu der
Gründungszeit der Rentenversicherung deutlich mehr Arbeitslose. Daher wird in die Rentenkasse weniger einbezahlt
und die Höhe der Rente im Alter ist somit gefährdet. Außerdem gibt es immer weniger kinderreiche Familien, das
bedeutet demnach, dass auch weniger Menschen arbeiten können.
Die Lebenserwartung ist ebenfalls gestiegen, was wiederum bedeutet, dass die Renten länger bezahlt werden müssen,
als es anfangs gedacht war. Die gesetzliche Rente kann nur dann wie geplant funktionieren, wenn die Zahl der
Beitragszahler größer als die Zahl derjenigen, welche die Rente erhalten.
Die Art wie man versichert wird, ist im Grunde recht einfach. Die
Rentenversicherung für die Arbeiter und Angestellte eine Pflichtversicherung. Die Landwirte bezahlen für die
Landwirte in die Alterssicherung ein. Selbstständige sind nicht pflichtversichert, außer die selbstständigen
Handwerker, diese sind 18 Jahre pflichtversichert. Auch einige Freiberufler sind pflichtversichert, hierzu gehören
unter anderem Künstler. Richter, Beamte, Soldaten und geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei.
Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung errechnet sich vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitslohn
und werden prozentual bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze abgehalten. Die Hälfte davon bezahlt der Arbeitgeber.
Damit der Rentenbezug auch erfolgen kann, muss der Versicherungsverlauf lückenlos sein und es sollte mit jeder
Rentenmeldung, die man bekommt, geprüft werden, ob auch alle Beitragszeiten in dem Versicherungsverlauf aufgeführt
sind. Die Rente können nur jene erhalten, die eine Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten und das
Renteneintrittsalter erreicht haben. Mit 65 Jahren ist es möglich, in Rente zu gehen, aber auch wer schon früher
die Rente beantragen möchte, kann dies machen, muss aber Abstriche in Kauf nehmen.
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